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Warum impfen wichtig ist

Warum impfen wichtig ist

Sie haben mit der Entscheidung für Ihren Hund ein verspieltes, aufmerksames und vielleicht auch eigenwilliges Familienmitglied erworben, von dem Sie sich viel Freude versprechen.   Wir möchten Sie hier über wichtige Infektionskrankheiten des Hundes aufklären und neben dem jährlichen Gesundheitscheck durch Ihren Tierarzt einen weiteren Betirag zur Gesunderhaltung Ihres Tieres leisten.   Eine regelmäßige Impfung schützt Ihren Hund im Welpenalter und als erwachsenes Tier und gibt Ihnen Sicherheit.  Denn heute gibt es zuverlässige Impfstoffe gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten des Hundes.

Prinzip einer Impfung

Das Prinzip der Impfung basiert auf ähnlichen Mechanismen, auf denen auch die Abwehr des Körpers gegen Erreger beruht. Der Unterschied ist, dass eine Impfung die Immunreaktion zielgerichtet steuert, um einen maximalen Schutz bei nachfolgenden erneuten Kontakten mit dem gleichen Erreger zu bewirken. Dieser Impfschutz wird duch die Bildung von Antikörpern und speziellen Immunzellen erreicht. Zu diesen Immunzellen gehören auch sogenannte Gedächtniszellen, die es dem Immunsystem ermöglichen, bei einer weiteren Begegnung mit dem gleichen Erreger eine viel stärkere Antwort zu erzeugen. Diese Folgeantwort ist schneller und stärker als die Reaktion des Immunsystems auf den ersten Kontakt mit einem speziellen Erreger.

Welpen bekommen auch mit der Muttermilch einen Schutz gegen spezielle Erkankungen; dieser geht aber schon nach kurzer Zeit wieder verloren. Ein lang anhaltender Schutz wird erst durch die Grundimmunisierung im Rahmen der ersten Impfungen erzeugt. 

Da aber auch die Wirkung von Impfungen zeitlich gegrenzt ist, müssen diese nach Abschluss der Grundimmunisierung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Nur durch die jährliche Gesundheitsuntersuchung mit einer Impfberatung kann für Ihren Hund ein optimaler Impfplan erstellt und Ihr Hund dauerhaft gegen gefährliche Erkrankungen geschützt werden. 

Achten Sie deshalb immer auf die im Impfpass eingetragenen Termine zur Wiedervorstellung Ihres Tieres.

Wann und wie sollte geimpft werden?

Die Grundimmunisierung beginnt bei Welpen im Allgemeinen ab einem Alter von 8 Wochen mit 2 bis 3 Impfungen im Abstand von 3 bis 4 Wochen. Ein Jahr später wird mit einer erneuten Impfung die Grundimmunisierung abgeschlossen. 

In den Folgejahren wird ein individuelles Impfschema empfohlen. Was, zu welchem Zeitpunkt und wie oft geimpft werden soll, bespricht Ihr Tierarzt mit Ihnen beim jährlichen Impfgespräch.

Impfschema:
Grundimmunisierung ab 8 Wochen Lebensalter:

8 Wochen         SHP(Pi)/L
12 Wochen       SHP(Pi)/LT
(16 Wochen      SHP(Pi)LT)*
15 Monate        SHP(Pi)LT
*immunologisch sinnvoll
                                                                       

S - Staupe, H - Hepatitis, P - Parvovirose, 
Pi - Parainfluenza, Zwingerhustenkomplex,
L - Leptospirose, T - Tollwut
                                                                       

Wiederholungsimpfung: 
individuelles Impfschema nach jährlicher Gesundheitsuntersuchung

Der Impfpass - wozu dient er?

Anlässlich der ersten Impfung oder bei Kauf Ihres Tieres erhalten Sie einen gelben Impfpass oder den blauen EU-Heimtierausweis. Darin stehen nicht nur die Daten zu bereits erfolgten Impfungen, sondern auch persönlichen Daten zur Identität Ihres Hundes. Bei bereits erfolgten Impfungen ist hier auch das Datum für den nächsten Impftermin vermerkt. 

Bei Reisen in Ausland mit Ihrem Hund wird ausschließlich der blaue EU-Heimtierauswies zum Nachweis der Schutzimpfungen akzeptiert. Des Weiteren dient der Impfpass dem Nachweis einer gültigen Impfung gegen Tollwut, die im Verdachtsfall das geimpfte Tier gesetzlich deutlich besser stellt als ein ungeimpftes Tier. 

Bewahren Sie den Impfpass deshalb sorgfältig auf und bringen Sie ihn zu jeder Wiederholungsimpfung wieder mit. 

Was bei Reisen ins Ausland zu beachten ist

In den meisten Ländern gelten Vorschriften für die Einfuhr von Hunden und Katzen. Sie dienem dem Schutz vor Einschleppung von Krankheiten, insbesondere der Tollwut.

Für Hunde und Katzen gelten im privaten Reiseverkehr der EU einheitliche Bestimmungen.

Voraussetzung für den Grenzübertritt sind:

  • Sichere Identifizierbarkeit des Tieres mittels Mikrochip (Tätowierung nur bis 2012) in Kombination mit dem blauen EU-Heimtierausweis.
  • Eindeutige Zuordnung des Tieres zum Heimtierausweis über den Eintrag der Mikrochip-Nummer Ihres Tieres und durch weitere Angaben zum Tier und seinem Besitzer.
  • Tierärztlicher Nachweis, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegeben Tollwut verfügt.
  • Seit dem 1. Januar 2012 gelten diese Regelungen auch für Irland, Norwegen, Schweden und Großbritannien. Für Länder außerhalb der EU können andere Reglungen gelten.

Es ist empfehlenswert, sich mindestens 6-7 Monate vor Reiseantritt über die jeweiligen Reisebestimmungen zu informieren.